Wir realisieren für Sie IT-Projekte kosteneffizient und ergebnisorientiert,
in jeder Grössenordnung, von der Teillösung bis zur Neukonzeption ...
Software Entwicklung
Ihr Budget im Hinterkopf, überprüfen wir, ob der Einsatz selbst neuester Technologie
in jedem Fall effizient ist oder ob es auch einfacher geht ...
Standard Produkte
Mit unseren Produkten und Branchenlösungen bieten wir Ihnen moderne und effiziente Lösungen
zu fairen Konditionen an ...
Support Unterstützung
Nur gewartete Hard- & Software kann zuverlässig funktionieren. Zudem behält Sie durch die
einwandfreie Funktion ihren Wert für das Unternehmen ...
Beratung / Projektleitung
Wir beraten Sie bei Informatikprojekten
Behalten Sie den Durchblick bei Informatikprojekten, wir helfen Ihnen dabei. Wir unterstützen Sie vor,
während und nach der Realisierung von Informatikprojekten.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der
Entwicklung von Individualsoftware und unserer Tätigkeit als Integrator von Standartsoftware, konnten wir
ein breites branchenübergreifendes Know-how aufbauen und erfolgreich anwenden.
Wir bieten unsere Beratung
bei der Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse
bei der Auswahl und Umsetzung der IT-Strategie
bei der Planung und Durchführung von Softwareprojekten
Geschäftserfolg durch Business Intelligence
Wenn sich Unternehmen im heutigen schnellen Wandel der Märkte behaupten möchten, sind schnelle Geschäftsentscheidungen
der Schlüssel zum Erfolg. Wie aber können Unternehmen ihre Entscheidungsfindungsprozesse verbessern, wenn das zu
bewältigende Datenvolumen täglich anwächst und sich dazu die entsprechenden Marktfaktoren sehr dynamisch bewegen?
Seit langem beschäftigt sich die Informationstechnologie damit, die Bereitstellung und Aufbereitung komplexer Daten zu
vereinfachen. Wer sich bisher damit eingehend beschäftigt hat, weiss, dass dabei ein aufwendiger und somit teurer Weg zu
gehen war. Heute sind keine Individualentwicklungen für Business Intelligence Lösungen mehr nötig, womit solche Lösungen
nicht nur für Grossunternehmen interessant sind. Der Einsatz von Standardsoftware und das richtige Design macht aus Ihrem
Management ein unschlagbares Team mit flexiblen Berichten und relevanten Daten.
Software Entwicklung
IT-Business - Anpassung sorgt für Erfolg
Sie kennen Ihr Geschäft, die täglichen Abläufe und Anforderungen, Ihre Kunden, Ihre Kommunikationswege.
Sie wissen, wo es hakt, wo Zeit gespart, wo Geschäftsprozesse optimiert werden können.
Dem passen wir uns und die Software an, die wir für Sie entwickeln. Wir hören Ihnen genau zu,
um Ihre Anforderungen und Wünsche zu verstehen. Dabei bringen wir unsere Ideen mit ein, so dass sich Ihre
Erfahrungen von innen und unser Blick von aussen sinnvoll ergänzen. Auf diese Weise verschmelzen Ihr und unser Know-how
zu einer optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Individuallösung.
Darin sind wir Spezialisten
Damit diese Optimierung auch im Alltag funktioniert, setzen wir auf visualisierte Handlungsschritte.
Sie erleichtern den Anwendern im Tagesgeschäft den Einsatz und das Verständnis für die Software - intuitive
Benutzerführung ist hier das Schlagwort. Sie wollen schließlich nicht über die Software nachdenken, sondern
sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Bei aller Usability lassen wir die Sicherheitsaspekte niemals ausser
Acht und setzen bei der Programmierung die neuesten Standards um. Unsere IT-Spezialisten realisieren für Sie
massgeschneiderte Datenbanken für Ihre Backoffice-, Vertriebs- und Internetlösungen.
Messen Sie uns an unseren Leitsätzen
Jede Lösung ist individuell. Haben Sie Mut - lassen Sie sich eine eigene Lösung massgeschneidert entwickeln. Setzen
Sie uns zunächst einmal über Ihre Wünsche ins Bild. Wir analysieren daraufhin die bei Ihnen vorhandene IT-Architektur.
Dann schlagen wir Ihnen eine Umsetzung vor oder skizzieren mehrere Möglichkeiten, Ihre Wünsche zu realisieren.
Wir halten den Aufwand in Grenzen. Von Anfang an geben wir Ihnen neue Impulse, die der Umsetzung Ihrer Ziele dienen.
Doch wir bedenken auch das Verhältnis von Aufwand und eingesetzter Technologie. Ihr Budget im Hinterkopf, überprüfen
wir, ob der Einsatz selbst neuester Technologie in jedem Fall effizient ist oder ob es auch einfacher geht. Denn nur
Projekte, denen eine klare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorangeht, leisten einen nachhaltigen Beitrag der IT zum
Unternehmenswert. Aus diesem Grund machen wir Ihnen Vorschläge, wie IT-Projekte die Wertschöpfung in Ihrem Unternehmen
erhöhen, die Effizienz steigern, zusätzlichen Kundennutzen schaffen oder die Kundenbindung sicherstellen.
Standard Produkte
Software Produkte
ProfFix
SelectLine
Cloud Basierend - Klara
Cloud Basierend - Bexio
SQL Server in der Cloud
Microsoft Dynamics NAV
Software-Entwicklung
Profitieren Sie von stetiger Weiterentwicklung und Optimierung unserer Produkte.
Wir erweitern laufend den Funktionsumfang oder verbessern das Benutzererlebnis durch zum Beispiel eine Vereinfachung der
Bedienung.
Hierzu setzen wir gezielt auf das Feedback unserer Kunden, welche die Software tagtäglich in Ihrem Unternehmen betreiben
und uns mit konstruktiven Vorschlägen helfen, innovative Ideen und Optimierungen zu entwickeln.
Support Unterstützung
Wartung und Support
Entfernen von Viren und Trojaner
Installation von Hard- und Software
Microsoft 365 Rollouts oder Migration
WinXX / Server Rollouts oder Migration
Internet und Mail Zugang konfigurieren
Wartung bestehender IT-Infrastrukturen
Beratung - Schulung von Hard- und Software
Installation und Support von LAN Netzwerken
Support im Bereich Sicherheit und Virenschutz
Beratung Sicherheit - KMU Cyber-Versicherung
IT-Systeme
Damit Sie Ihr tägliches Geschäft zuverlässig bewältigen können, ist es unerlässlich, die eingesetzten IT-Systeme
professionell und zuverlässig zu warten. Dies garantiert Ihnen einen möglichst störungsfreien Betrieb und erlaubt
es Ihnen, dass Sie sich voll auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
PC-Support
Vor-Ort Service der schnelle PC-Support direkt bei Ihnen vor Ort.
Wir lösen Ihre Anliegen und Fragen rund um den Computer schnell, kompetent und sorgen dafür, dass die
gesamte Technik um Ihre IT Infrastruktur einwandfrei funktioniert.
Fernwartung
Um Sie möglichst rasch und unkompliziert unterstützen zu können, bieten wir ausserdem die Möglichkeit an, Ihnen
remote über das Internet bei allfälligen Fragen oder Herausforderungen zu helfen.
Windows 11 Moment 5: Diese Neuerungen bringt das Update ...
Mit Windows 11 Moment 5 integriert Microsoft verschiedene neue Funktionen in Windows 11. In diesem Beitrag zeigen wir die Neuerungen
und was Sie dazu alles wissen sollten.
Windows 11 Moment 5 ist die aktuell neuste Version von Windows 11. Die Aktualisierung bereitet das Update auf Windows 11 Version 24H2 vor,
das im Laufe dieses Jahres erscheint. Das Windows 11 Moment 5-Update hat Microsoft mit dem Patchday im April veröffentlicht.
Dazu kommt das neue Update KB5036893, welches die neuen Funktionen aus Moment 5 auf kompatiblen Rechnern aktiviert. Problematisch ist, dass
dieses Update derzeit bei vielen Rechnern Probleme bereitet.
Microsoft verbessert auch einiges unter der Haube. So können USB-Anschlüsse jetzt bis zu 80 Gbit/s liefern. Allerdings müssen die Anschlüsse
dazu technisch in der Lage sein.
So erhalten Sie schneller Windows 11 Moment 5
Sollte Windows 11 Moment 5 auf Ihrem PC noch nicht installiert sein und in Windows-Update auch nicht angeboten werden, können Sie bei
„Einstellungen -> Windows Update“ die Funktion „Erhalten Sie die neusten Updates, sobald sie verfügbar sind“ aktivieren.
Suchen Sie danach erneut nach Updates, haben Sie eine große Chance, dass Neuerungen schneller verfügbar sind. Funktioniert das nicht,
können Sie auch den Installationsassistenten von Windows 11 verwenden.
Nach Moment 5 kommt Windows 11 24H2
Die nächste Windows-Aktualisierung für Windows 11 ist das 24H2-Update, das bereits als Preview für Insider zur Verfügung steht. Mit
dem Update auf 24H2 steigen aber auch die Anforderungen an die CPU.
Außerdem blockiert Windows 11 24H2 verschiedene Drittanbieter-Apps, sodass Anwender zum Beispiel Taskleiste und Startmenü nicht mehr
anpassen können. Das ist beim bekannten Tool ExplorerPatcher oder auch bei StartAllBack der Fall. Es macht also den Eindruck, als ob
Microsoft verschiedene Programme blockieren will.
Bei älteren PCs, die aktuell noch kompatibel mit Windows 11 sind, kann es passieren, dass sich diese nicht zu Windows 11 24H2
aktualisieren lassen. Betroffen sind anscheinend wohl Intel Core 2 Duo-T6500-CPUs und die AMD Turion II P650-Prozessoren. Es
können aber noch weitere Prozessoren dazu kommen.
Anwender können System-Apps deinstallieren
Ab Windows 11 Moment 5 können Anwender vorinstallierte Apps in größerer Anzahl deinstallieren, als das bisher möglich war. So lässt
sich zum Beispiel Microsoft Edge vollständig aus Windows 11 entfernen. Auch andere Apps, wie Kamera oder Fotos, lassen sich vom
System entfernen.
Bessere Anordnung von Fenstern
Durch das Ziehen eines Fensters an den Bildschirmrand schlägt Windows 11 eine intelligente Anordnung aller Fenster vor. Fahren Sie mit
der Maus über das Icon zum Maximieren des Fensters, blendet Windows 11 nach der Aktualisierung die neuen, intelligenten Funktionen ein,
ohne dass Sie Fenster halten und ziehen müssen. Hier zeigt Windows auch die Icons der Programme an, die in den verschiedenen Fenstern
am Bildschirm angeordnet werden.
Diese Funktion trägt die Bezeichnung “Snap Layout”. Mit Windows 11 Moment 5 baut Microsoft diese Funktionen weiter aus und bietet mehr
Optionen für das automatische Anordnen von Fenstern an. Die Bedienung ist etwas gewöhnungsbedürftig, aber wenn Anwender oft mit mehreren
Anwendungen parallel arbeiten, ist die Verwendung schnell angelernt und erleichtert deutlich die Anordnung von Fenstern.
Windows-Airdrop wird ausgebaut
Mit der Windows-Funktion „In der Nähe“, auch „Umgebungsfreigabe“ genannt, können Anwender Dateien zwischen Windows-PCs einfacher teilen.
Diese Funktion ist angelehnt an Airdrop in macOS. Mit dem neuen Moment 5-Update können Anwender mehr Funktionen steuern, zum Beispiel
den Namen des PCs bei der Verwendung von „In der Nähe“. Das erleichtert das Teilen.
Generell hat Microsoft das Teilen in Windows 11 Moment 5 verbessert. An vielen Stellen, auch im Windows-Explorer, lassen sich Dateien
jetzt einfacher teilen. Hier taucht die Umgebungsfreigabe häufiger auf. Außerdem finden Sie im Schnellmenü zum Teilen jetzt weitere Apps,
etwa Teams, Whatsapp oder auch Facebook.
Probleme einfacher beheben
In den Einstellungen von Windows 11 ist in Zukunft bei „System -> Wiederherstellung“ die Option „Probleme mittels Windows Update beheben“
verfügbar. Ist Microsoft das entsprechende Problem bekannt, und gibt es dafür ein Update, dann lässt es sich an dieser Stelle installieren.
Bei dem Vorgang wird Windows 11 in der aktuellen Version neu installiert. Dabei bleiben alle Einstellungen und Daten auf dem System erhalten.
Im Grunde genommen ist die Vorgehensweise ähnlich zur Cloud-Installation. Diese Funktion ist schon eine Weile Bestandteil von Windows 11,
ab dem Moment 5 aber leichter und direkter erreichbar.
Bye bye Bard, Welcome Gemini ...
Google benennt seinen Chatbot in Gemini um
Das KI-System kommt auf Smartphones und in einer Bezahlvariante.
Mit der Umbenennung seines KI-Systems will Google sein Profil schärfen. Gleichzeitig kündigt der Internet-Konzern
KI-Apps fürs Smartphone und eine bezahlpflichtige Profi-Variante an. Unter dem Namen Gemini war im Dezember
Googles Sprachmodell lanciert worden.
Google wird künftig seine Apps und Dienste mit Künstlicher Intelligenz unter der Marke Gemini zusammenfassen. Bislang
trug nur das Sprachmodell des Konzerns den Namen Gemini. Der Chatbot von Google hiess bislang Bard, benannt nach dem
englischen Dichter William Shakespeare (Spitzname: "The Bard of Avon"). Dieser Name für den Herausforderer von ChatGPT
von OpenAI werde künftig verschwinden, kündigte Konzern-Chef Sundar Pichai an.
In den USA wird Gemini ab sofort auch auf Smartphones zur Verfügung stehen. Handys mit dem Google-Betriebssystem Android
erhalten eine eigene Gemini-App. Auf dem iPhone von Apple wird Gemini innerhalb der bestehenden Google-App angeboten.
Dabei löst das KI-System auch den bisherigen Sprachassistenten Google Assistent ab, wenn die Nutzerinnen und Nutzer dem
Umstieg zustimmen.
Verfügbarkeit in Europa noch offen
Wann die Apps in Europa zur Verfügung stehen werden, teilte Google nicht mit. Eine Woche nach dem Start in den USA sollen
die Apps in weiteren englischsprachigen Ländern sowie auf Japanisch und Koreanisch in Japan und Südkorea eingeführt werden.
Erfahrungsgemäss folgen andere Sprachen wie Spanisch und Deutsch mit Abstand von einigen Monaten.
Gleichzeitig mit den Smartphone-Apps bringt Google ausserdem eine bezahlpflichtige KI-Profi-Version – Gemini Advanced – auf
den Markt, die auf dem neuen Sprachmodell Ultra 1.0 aufsetzt. Sie wird vorerst in 150 Ländern der englischsprachigen Welt
angeboten und ist Teil des Abo-Dienstes Google One. Der KI-Dienst kostet knapp zehn US-Dollar im Monat, ist aber nur in der
teuersten Variante von Google One verfügbar, die zusätzlich zehn Dollar kostet. Dafür erhalten die Kundinnen und Kunden unter
anderem einen Cloud-Speicherplatz von zwei Terabyte. Wann der Dienst in Europa gebucht werden kann, wurde ebenfalls nicht mitgeteilt.
In dieser Region fehlt bislang ebenso die Möglichkeit, Bilder zu generieren.
Google-Managerin Sissie Hsiao erklärte in einem Blog-Eintrag, Gemini Advanced sei weitaus leistungsfähiger bei hochkomplexen Aufgaben
wie dem Schreiben von Programmcode, logischem Denken, dem Befolgen differenzierter Anweisungen und der Zusammenarbeit an kreativen
Projekten. "Mit Gemini Advanced können Sie nicht nur längere, detailliertere Gespräche führen, sondern er versteht auch den Kontext
Ihrer vorherigen Aufforderungen besser."
iTunes hat jetzt auch unter Windows bald ausgedient ...
iTunes für Windows stand schon lange auf dem Abstellgleis. Mit den neuen Apps ist das endgültige Aus nur noch eine Frage
der Zeit.
Apple hat am Mittwoch eine wichtige Änderung für Windows-Nutzer angekündigt, die iTunes für Windows mit einem iPhone oder
für Apple Music oder Apple TV verwenden. Für Windows 10 oder höher hat Apple drei neue Apps veröffentlicht, die das Unternehmen
nun statt iTunes für Windows empfiehlt:
Apple Devices: Diese App dient iPhone-Benutzern dazu, ihre iPhones zu verwalten: Backups durchführen, Daten synchronisieren
und iOS-Updates installieren. Mehr dazu erfahren Sie im Benutzerhandbuch zu Apple Devices.
Apple Music: Greifen Sie auf Apple Music und Ihre persönliche Bibliothek zu und verwalten Sie Musik auf Apple-Geräten.
Airplay-Unterstützung ist enthalten. Mehr dazu erfahren Sie im Benutzerhandbuch zu Apple Music.
Apple TV: Greifen Sie auf Apple TV+ und Ihre persönliche Mediathek zu. Die App unterstützt 4K-Wiedergabe, Abonnementdienste
und den MLS Season Pass. Mehr dazu erfahren Sie im Benutzerhandbuch zu Apple TV.
Auch die iCloud-App für Windows hat Apple aktualisiert. Die Oberfläche ist nun übersichtlicher, außerdem wurde die
Unterstützung für Hardware-Schlüssel eingeführt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem separaten Beitrag
„Hardware-Sicherheitsschlüssel jetzt auch für iCloud unter Windows“.
Für Hörbücher und Podcasts müssen Windows-Benutzer weiterhin die App „iTunes für Windows“ verwenden. Diese wird auch benötigt,
wenn eine der neuen Apps nicht auf Ihrem PC läuft. Apple veröffentlichte iTunes für Windows am 16. Oktober 2003 mit Unterstützung
für iPod und iTunes Music Store.
Windows 11 bekommt riesigen Tempo-Sprung bei WLAN dank Wi-Fi 7 ...
Wi-Fi 7 ist jetzt erstmals in Windows 11 integriert. Diese Verbesserungen verspricht Microsoft den Nutzern. Bis aber alle
Windows-11-Nutzer tatsächlich das schnellere WLAN nutzen können, dauert es noch etwas.
Wi-Fi7 (IEEE 802.11be Extremely High Throughput EHT) ist der nächste WLAN-Standard. Er verspricht noch mehr Bandbreite und Tempo.
Intel kommt geradezu ins Schwärmen, wenn es von den Vorteilen von Wi-Fi 7 spricht: “Die Verbraucher werden bald einen Quantensprung
in der kabellosen Leistung erleben. Von 8K-Videostreaming bis hin zu immersiven VR-Erlebnissen kommen Nutzer auf der ganzen Welt in
den Genuss eines völlig neuen Niveaus an erhöhter Geschwindigkeit und reduzierter Latenz”.
Doch zunächst einmal braucht es überhaupt erst Geräte, die Wi-Fi 7 unterstützen. Und Betriebssysteme mit Wi-Fi-7-Support. Bei Windows 7
geht es diesbezüglich voran. Denn in der neuesten Windows-11-Testversion für Insider des Canary Channels ist jetzt erstmals Wi-Fi-7-Support
integriert, ebenso in der neuesten Build für den Dev Channel. Der Canary Channel ist der experimentellste aller Test-Kanäle für Windows 11
und bringt Neuerungen als Erster. Mit anderen Worten: Bis der Wi-Fi-7-Support in die finale Windows-11-Version einfließt, dürfte es also noch
etwas dauern.
Microsoft schreibt in seinem Support-Dokument zu Windows 11 Insider Preview Build 26063 (Canary Channel):
Einige der neuen Funktionen von Wi-Fi 7 im Überblick:
Multi-Link-Betrieb (MLO) ermöglicht es Geräten, mehrere Bänder (2,4 GHz, 5 GHz und/oder 6 GHz) gleichzeitig
zu nutzen, um Netzwerküberlastungen zu vermeiden und die Konnektivität aufrechtzuerhalten.
320 MHz ultraweite Bandbreite in 6 GHz verdoppelt die Geschwindigkeit für Ihre Geräte und eröffnet neue
Möglichkeiten für Anwendungen mit hoher Bandbreite – und Szenarien wie AR/VR.
Die 4096-QAM-Modulation erhöht die Datenübertragung um 20 % und verbessert die Qualität von Videostreaming, Videokonferenzen
und vielem mehr.
Mit Wi-Fi 7 genießen Sie Multi-Gigabit-Geschwindigkeiten auf Ihrem Windows-PC und erleben bis zu viermal schnellere
Geschwindigkeiten als mit Wi-Fi 6 und Wi-Fi 6E und fast sechsmal schneller als mit Wi-Fi 5. Außerdem profitieren Sie von
deutlich geringeren Latenzzeiten, was die Reaktionsfähigkeit und Leistung von Echtzeitaktivitäten wie Spielen und
Videokonferenzen verbessert. Bitte beachten Sie, dass die Leistung je nach Hersteller und Hardwareausstattung des Geräts
variieren kann.
Der letzte Hinweis von Microsoft ist wichtig, denn natürlich benötigen Sie für Wi-Fi 7 die passende Hardware.
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Die Rpdata - Systeme GmbH ist ein unabhängiges Unternehmen, tätig einerseits im IT Handel und anderseits
im Bereich Technik, Entwicklung und Beratung. Wir verfügen über ein qualifiziertes, fachkundiges und dynamisches
Team. Eine IT-Investition macht für ein Unternehmen vor allem dann Sinn, wenn sie Zukunft hat.
Dazu braucht es mehr als nur Soft- und Hardware. Es braucht einen verlässlichen Partner, der ein Unternehmen
langfristig auf seinem Weg begleitet.
Nur wer die Anforderungen und die Besonderheiten einer Branche aus der Praxis heraus kennt, kann unternehmensspezifisch
massgeschneiderte IT-Lösungen entwickeln, die sich auf Jahre hinaus im Tagesgeschäft bewähren.
Wir verstehen uns deshalb vor allem als Ihr Partner, der Ihnen hilft, die eigenen Prozesse besser zu verstehen, effizienter
zu gestalten und mit Hilfe integrierter Lösungen weitestgehend zu automatisieren.
Beratung und Softwareentwicklung, Systemengineering und Betriebswirtschaft greifen bei unserer Arbeit eng ineinander.
Wir realisieren für Sie IT-Projekte kosteneffizient und ergebnisorientiert, in jeder Grössenordnung, von der Teillösung
bis zur Neukonzeption. Als Generalanbieter erhalten Sie von uns alles aus einer Hand: Services, Software und komplette
IT-Infrastrukturen.
Auch in Zukunft werden wir unseren Beitrag leisten, um Ihr Business dynamisch und zukunftssicher zu gestalten. Mit passgenauen
IT-Lösungen, die Ihre Geschäftsabläufe ganzheitlich abbilden und Ihnen helfen, Ihre unternehmerische Flexibilität auf lange
Sicht zu bewahren.
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Einsicht in die eigenen Daten:
Das Auskunftsrecht resp. die Auskunftspflicht von Organen wird in § 24 des Gesetzes über die Öffentlichkeit der
Verwaltung und den Datenschutz vom 23. Mai 2007 (SRSZ 140.410) geregelt. Im Weiteren enthält das kantonale Polizeigesetz vom 22. März 2000
(PolG, SRSZ 520.110) in diesem Bereich gewisse spezialgesetzliche Regelungen. Auskunft kann allgemein nur betreffend die eigenen Daten
verlangt werden, nicht betreffend anderen Personen. Im Weiteren wird die Auskunft verweigert, eingeschränkt oder aufgeschoben, wenn
● (a) ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht;
● (b) durch die Auskunft der Erfolg einer polizeilichen Handlung gefährdet würde;
● (c) überwiegende öffentliche oder private Interessen einer Auskunft entgegenstehen (§ 4a Abs. 2 PolG).
Schliesslich hält das Polizeigesetz fest, dass Hilfsdatensammlungen wie polizeiliche Journaleintragungen gemäss § 4a Abs. 3 explizit
von der Informationspflicht und vom Auskunftsrecht ausgenommen sind.
Auskunftsrechte bezüglich Schengen/Dublin:
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im Schengener Informationssystem (SIS) Daten über sie bearbeitet werden.
Sie kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen. Auf der Homepage des Eidg. Datenschutz-
und Öffentlichkeitsbeauftragten erhalten Sie weitergehende Informationen («Schengen» und Ihre Personendaten
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/international/schengen_dublin.html
Information rights regarding Schengen/Dublin:
Everyone has the right to obtain information on whether data on them are being processed in the Schengen Information System (SIS).
If necessary, anyone can have access to this data, have it corrected or have it deleted. You can find more information on the
homepage of the Federal Data Protection and Information Commissioner https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/en/home/datenschutz/international/schengen_dublin.html
Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung:
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und
Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu
sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter:
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wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein,
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Sämtliche Offerten, die aufgrund ungenauer Angaben erfolgten, sind unverbindlich. Unbefristete Offerten sind stets
freibleibend bis zur Auftragsbestätigung oder Vertragsabschlüsse. Alle aus den Offerten entstehenden Auftragsbestätigungen oder
Vertragsabschlüsse verstehen sich unter Vorbehalt von Störungen / Ereignisse höherer Gewalten wie z.B. Streik, Erdbeben usw., von
massiven Preiserhöhungen der Lieferanten oder Transportkosten sowie behördlichen Massnahmen irgendwelcher Art usw., die die Lieferung,
respektive die Produktion erschweren oder verunmöglichen. In solchen Fällen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, von einem Abschluss
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber / Besteller deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Die
offerierten Veräusserungspreise erlangen erst nach Abschluss einer Auftragsbestätigung oder Vertrages ihre Verbindlichkeit.
Lieferungen / Lieferzeiten:
Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto sind im Preis eingerechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art und Weise
am Produkt, sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandsaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung
feststellen zu lassen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers / Auftraggebers. Liefertermine sind, soweit nichts
anders vereinbart ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen
rechtzeitige Ankunft beim Auftraggeber / Besteller / Lieferort übernommen. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen
infolge höherer Gewalt, Streiks, usw. ist der Auftraggeber / Besteller nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ausserordentliche Lieferungen werden nach Aufwand verrechnet.
Annullation / Reklamationen:
Bei Annullierung von Aufträgen, werden die bis dahin erfüllten Arbeiten und Leistungen dem Auftraggeber verrechnet. Bei Aufträgen
wird das Material, sofern es bereitgestellt worden ist, zur Verfügung gestellt und verrechnet. Bei Fehlern oder Mängel ist der
Auftraggeber unter allen anderen Rechten nur befugt, eine Vergütung des nachgewiesenen Minderwertes des Produktes oder für die
Lieferungen vollwertigen Ersatz innert angemessener Frist zu verlangen. Der Nachweis der Unbrauchbarkeit des Produktes muss
vom Auftraggeber erbracht und vom Maschinenhersteller anerkannt werden. Beanstandungen am Produkt, sind innerhalb von
2 Tagen nach dem Lieferscheindatum, vom Auftraggeber schriftlich zu erheben. Ansonsten gelten die Produkte und die gestellten
Rechnungen als anerkannt. Beanstandungen berechtigen in keinem Fall die Verweigerung der Übernahme des Produktes, bis zu deren Regelung..
Preise / Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungsbeträge gelten netto ab dem Produktionsort, zuzüglich dem aktuellen Mehrwertsteuersatz. Preisänderungen durch
Lieferanten, Transportkostenzuschläge sowie behördliche Massnahmen irgendwelcher Art der bleiben in jedem Falle vorbehalten und
können dem Auftraggeber weiterverrechnet werden.
Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig sofern auf den Rechnungen nicht
anders vermerkt ist. Unbefugte Skontoabzüge werden mit Zins nachbelastet. Zahlt der Auftraggeber nicht fristgemäss,
so ist der Auftragnehmer berechtigt, von allen mit ihm abgeschlossenen Verträgen einzeln oder gesamthart zurückzutreten,
anderweitige Rechte vorbehalten.
Eine Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, insbesondere im Falle einer Betreibung oder ungünstige
Kreditauskunft berechtigt den Auftragnehmer, sämtliche Forderungen als sofort fällig bzw. zahlbar zu erklären
und die gewährten Rabatte als hinfällig zu bezeichnen, sowie bei laufenden Aufträgen, seine Lieferungen
einzustellen und für diese Aufträge Vorauszahlungen zu verlangen, ohne jeglichen Schadensanspruch des
Auftraggebers.
Urheberrecht:
Die Reproduktion aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen, geschieht unter der Voraussetzung, dass
der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Jegliche Haftung wird vom
Auftraggeber abgelehnt. Für sämtliche Originale oder Datenträger übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung.
Gefahrenübergang:
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist die Lieferung ab Produktionsort des
Auftragnehmers vereinbart. Sofern der Versand des Produktes zum Auftraggeber oder auf Geheiss des Käufers zu
einem Dritten vereinbart wird, reist die Ware auf Gefahr des Auftraggebers. Auftrag nehmerseitig wird lediglich
für eine ordnungsgemässe Transportverpackung gesorgt.
Haftung / Datenträgern:
Der Auftragnehmer sichert keine Daten bewusst vom Auftraggeber. Ebenso übernimmt er keine Haftung auf
Datenverluste oder Datenschäden.
Eigentumsvorbehalt:
Das Produkt des Auftragnehmers wird ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum
geht erst mit dem Erlöschen aller beim Auftragnehmer bestehenden Verbindlichkeiten des Auftraggebers /
Bestellers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber für bestimmte, von
ihm bezeichnete Produkte, Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als
Sicherung der Saldoforderung des Auftragnehmers. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat
der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage erheben kann.
Soweit der Dritte nicht in Lage ist, die gerichtlichen und ausserordentlichen Kosten einer Klage an den
Auftragnehmer zu erstatten, haftet der Auftraggeber für die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten.
Abtretungsverbot:
Dem Auftraggeber ist es untersagt, sich Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer abtreten zu lassen.
ebenso ist es ihm untersagt, Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu Verrechnung zu bringen.
Änderungen der AGB:
Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten.
Gerichtsstand / Erfüllungsort:
Sofern der Auftraggeber / Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz zugleich Gerichtsstand. Der
Auftragnehmer ist aber berechtigt, den Auftraggeber / Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu
verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist der Geschäftssitz der
Erfüllungsort des Auftragnehmers. Es ist Schweizer Recht anwendbar.